Jede Schwangerschaft ist einzigartig – genau wie deine Fragen, Sorgen und Ängste. Ich biete dir eine einfühlsame und persönliche Beratung rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Eine Schwangerschaft bringt auch eine Menge Veränderungen mit sich. Durch hormonelle Umstellungen, körperliche Veränderungen und die neue Lebenssituation kann es zu verschiedenen Beschwerden kommen.
Typische Beispiele für Schwangerschaftsbeschwerden sind Übelkeit, Sodbrennen, Wassereinlagerungen, Hämorrhoiden, Wadenkrämpfe, Verdauungsprobleme, u.a.
Ich nehme mir Zeit für dich und deine Anliegen – ganz in Ruhe bei dir zu Hause. Gemeinsam finden wir Wege, deine Beschwerden zu lindern, und ich empfehle dir bei Bedarf ergänzende Behandlungsmöglichkeiten.
Diese Termine finden unabhängig davon statt, ob du die Vorsorgeuntersuchungen bei mir oder in deiner gynäkologischen Praxis wahrnimmst.
Ich persönlich freue mich, dich bereits in der Schwangerschaft zu begleiten, um dadurch schon ein Vertrauensverhältnis für die Zeit des Wochenbettes aufzubauen.
Während deiner Schwangerschaft steht dir von Anfang an eine umfassende Schwangerenvorsorge und Betreuung zu. Ich arbeite dabei nach den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien und führe die entsprechenden Untersuchungen durch. Dazu gehören u.a. die Messung von Blutdruck und Gewicht, Urinuntersuchungen, das Abhören der kindlichen Herztöne sowie das Ertasten der Lage und der Größe deines ungeborenen Kindes.
Die Vorsorge findet bei dir zu Hause statt und bietet auch viel Zeit, um auf Fragen, Ängste oder Beschwerden einzugehen.
Sollten bei den Untersuchungen Auffälligkeiten auftreten, werde ich dich selbstverständlich an die entsprechenden Fachärzte überweisen.
Ob die Vorsorgeuntersuchungen im Wechsel oder ausschließlich in deiner gynäkologischen Praxis stattfinden, ist ganz allein deine Entscheidung.
Aktuell biete ich keine Geburtshilfe,
Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik an.
Alle oben genannten Leistungen werden von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen und werden direkt mit diesen nach
der Hebammengebührenverordnung § 134a SGB V abgerechnet .
Solltest du privat versichert sein, erkundige dich bitte,
in welchem Umfang die Kosten der Hebammenleistungen
von deiner Versicherung übernommen werden.
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